WLAN Nutzungsbedingungen
Im Rahmen der Vermietung des Ferienobjekts “Ferienwohnung Siegel”, stellt der Vermieter seinen Internetanschluss dem Mieter zur Nutzung zur Verfügung. In Deutschland kann ein Anschlussinhaber für Rechtsverletzungen haftbar gemacht werden, welche von seinem Internetanschluss aus getätigt wurden. Dennoch stellt der Vermieter dem Mieter seinen Anschluss im Vertrauen auf seine Rechtstreue zur Verfügung.
Der Mieter verpflichtet sich dazu, die deutschen Gesetze und folgende Regeln einzuhalten:
Allgemeine Nutzungsbedingungen
1. Der angebotene WLAN-Zugang ist passwortgeschützt und gilt nur für den Mietzeitraum des Aufenthalts.
1. a. Die Nutzungsdaten dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden.
1. b. Der Verlust oder die Zugänglichmachung der Nutzerdaten an Dritte ist dem Vermieter unverzüglich zu melden.
2. Die tatsächliche und dauerhafte Verfügbarkeit oder Zuverlässigkeit des Internetzugangs werden nicht gewährleistet.
3. Der Vermieter behält sich das Recht vor, die Zugangsberechtigung jederzeit ganz oder teilweise zu widerrufen. Insbesondere der Zugang zu bestimmten Diensten oder Webseiten kann vom Vermieter nach Ermessen gesperrt werden.
Haftungsausschluss des Vermieters
1. Die WLAN-Nutzung erfolgt auf eigene Gefahr des Mieters.
2. Der Vermieter weist ausdrücklich darauf hin, dass durch die Internetnutzung Schadsoftware auf das Gerät des Mieters gelangen kann.
3. Die Zurverfügungstellung des Internetzuganges beinhaltet weder Firewall noch Virenschutz – es obliegt dem Mieter, sein Endgerät zu schützen. Hierfür ist eine Virenschutzsoftware geeignet.
4. Der Datenverkehr, welche von dem zur Verfügung gestellten WLAN-Anschluss ausgeht, ist mittels WPA2 verschlüsselt. Weitere Schutzeinrichtungen vor der missbräuchlichen Nutzung Dritter obliegen nicht der Verantwortlichkeit des Vermieters.
5. Der Vermieter übernimmt keine Haftung für Schäden an den Endgeräte des Mieters, welche durch die WLAN-Nutzung entstehen. Ausgenommen von diesem Haftungsausschluss sind Schäden, welche grob fahrlässig oder vorsätzlich vom Vermieter oder dessen Gehilfen herbeigeführt werden. Verantwortlichkeit des Mieters.
6. Der Mieter verpflichtet sich dazu, geltendes Recht einzuhalten und den WLAN-Zugang nicht zu folgenden Zwecken zu benutzen (Dies ist keine abschließende Aufzählung):
◦ Verbreitung, Zugänglichmachung oder Vervielfältigung von urheberrechtlich geschütztem Material – insbesondere „Filesharing“
◦ Versand von belästigenden, bedrohenden, verleumderischen, sitten- oder rechtswidrigen Inhalten
◦ Versand von SPAM (Massenbenachrichtigungen)
7. Tätigt der Mieter über den WLAN-Zugang kostenpflichtige Rechtsgeschäfte, ist er allein für die eingegangenen Verbindlichkeiten verantwortlich. Die daraus entstehenden Kosten sind allein vom Mieters zu tragen. Freistellung des Vermieters von Ansprüchen Dritter.
8. Der Mieter stellt den Vermieter von allen Ansprüchen und Schäden Dritter frei, welche auf eine rechtswidrige Nutzung des Internetzuganges oder durch eine Verletzung der vereinbarten Regeln durch den Mieter frei.
9. Sämtliche Kosten und Aufwendungen, welche zur Abwehr oder Inanspruchnahme der Ansprüche und Schäden Dritter entstehen sind in der Freistellung inbegriffen.
Der Mieter bestätigt hiermit, dass er über die bestehenden Regeln belehrt wurde und er die deutschen Gesetze einhalten wird. Dieser Vertrag tritt durch Akzeptieren der Nutzungsbedingungen im WLAN-Gastzugang in Kraft.